Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5963
LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06 (https://dejure.org/2006,5963)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2006 - 6 Sa 913/06 (https://dejure.org/2006,5963)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 6 Sa 913/06 (https://dejure.org/2006,5963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassungen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 256 ZPO; § 11 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 2 Satz 2, 38 a Abs. 1 EStG
    Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassungen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensfeststellung bei einer möglichen "progressionsbedingten" höheren Steuerbelastung wegen verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassung durch einen Arbeitgeber; Feststellungsinteresse bei Nachzahlungen infolge progressionsbedingter Steuermehrbelastung; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 256 ZPO; § 11 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 2 Satz 2, 38 a Abs. 1 EStG
    Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassungen.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Ruhegeldnachzahlung - Steuerschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Steuerschaden aus verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassung - Feststellungsinteresse bei möglichen progressionsbedingten höheren Steuerbelastung - Verschulden auch bei vermeintlichem Vertrauen in höchstrichterliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Schadenersatz für "Steuerschaden" eines Betriebsrentners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Zu dem gemäß § 280 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Verzugsschaden kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 a. a. O.).

    In dem das Gesetz dem Arbeitgeber die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers treuhänderisch auferlegt hat, hat es gerade auch den Schutz der steuerlichen Interessen des Arbeitnehmers bezweckt (vgl. BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 a. a. O.).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Das insoweit erforderliche rechtliche Interesse ist zu bejahen, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich sind, aber ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (BGH vom 23.04.1993 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).

    Es ist ausreichend, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BGH vom 23.04.1991 - X ZR 77/89 a.a.O.; BGH vom 19.11.1971 - I ZR 72/70 in NJW 1972, 198).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Erst die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2004 zu 3 AZR 367/03 habe zu einer anderen Sichtweise gezwungen.

    aa) Zwar weist die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des dritten Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 in DB 2005, 732 darauf hin, dass erst mit der Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes oder einer entsprechenden gerichtlichen Leistungsbestimmung der einzelne monatliche Anspruch auf Zahlung einer höheren betrieblichen Altersversorgung fällig wird.

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Die Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 - 455/457; BAG vom 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 - NZA 2007, 25/29 m. w. N.).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Die Feststellungsklage kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG vom 27.10.2005 - 6 AZR 123/05 - NZA 2006, 621 m. w. N.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Die Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 - 455/457; BAG vom 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 - NZA 2007, 25/29 m. w. N.).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 322/98

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung zum Ausgleich von Steuerschäden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Der Schuldner hat insoweit darzulegen und zu beweisen, dass aus seiner Sicht ein Sachverhalt vorlag, der nach sorgfältiger Abwägung ihn dazu veranlassen konnte, darauf zu vertrauen, dass eine Leistungspflicht nicht besteht (vgl. BAG vom 23.09.1999 - 8 AZR 791/98 n. v.; BAG vom 27.05.1999 - 8 AZR 322/98 n.v.; BAG vom 18.02.1999 - 8 AZR 320/97 n. v.; BAG vom 14.05.1998 - 8 AZR 158/97 in AuA 1999, 34).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 158/97

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Der Schuldner hat insoweit darzulegen und zu beweisen, dass aus seiner Sicht ein Sachverhalt vorlag, der nach sorgfältiger Abwägung ihn dazu veranlassen konnte, darauf zu vertrauen, dass eine Leistungspflicht nicht besteht (vgl. BAG vom 23.09.1999 - 8 AZR 791/98 n. v.; BAG vom 27.05.1999 - 8 AZR 322/98 n.v.; BAG vom 18.02.1999 - 8 AZR 320/97 n. v.; BAG vom 14.05.1998 - 8 AZR 158/97 in AuA 1999, 34).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Es ist ausreichend, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BGH vom 23.04.1991 - X ZR 77/89 a.a.O.; BGH vom 19.11.1971 - I ZR 72/70 in NJW 1972, 198).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 791/98

    Schadenersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Lohnzahlung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06
    Der Schuldner hat insoweit darzulegen und zu beweisen, dass aus seiner Sicht ein Sachverhalt vorlag, der nach sorgfältiger Abwägung ihn dazu veranlassen konnte, darauf zu vertrauen, dass eine Leistungspflicht nicht besteht (vgl. BAG vom 23.09.1999 - 8 AZR 791/98 n. v.; BAG vom 27.05.1999 - 8 AZR 322/98 n.v.; BAG vom 18.02.1999 - 8 AZR 320/97 n. v.; BAG vom 14.05.1998 - 8 AZR 158/97 in AuA 1999, 34).
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 320/97
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

  • LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19

    Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung

    Grundlage der Entscheidung ist grundsätzlich eine summarische Prüfung ( BGH 17.03.2004 - IV ZB 21/02; LAG Düsseldorf 12. Dezember 2006 - 6 Sa 913/06 ).

    Dies hat - wie vorliegend geschehen - in der Endentscheidung zu erfolgen ( LAG Düsseldorf 12. Dezember 2006 - 6 Sa 913/06 ).

    d) Im Hinblick auf die der Beklagten obliegende Pflicht zur Kostentragung aufgrund der bereits erfolgten Verurteilung im arbeitsgerichtlichen Urteil vom 7. Mai 2019 hatte die Kammer auch unter Berücksichtigung der (Teil-) Erledigung des Rechtsstreits - nicht lediglich des Berufungsverfahrens ( zum Unterschied: Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a, Rdn. 19 m.w.N. ) - von einer gesonderten Entscheidung für das erstinstanzliche Verfahren abzusehen ( LAG Düsseldorf 12. Dezember 2006 - 6 Sa 913/06 ).

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2006 - 6 Sa 913/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18

    Schadensersatz wegen Mobbings

    Da sich ein Steuerschaden als Verzögerungsschadensersatz aufgrund der verspäteten Zahlung der Arbeitsvergütung gem. §§ 280 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 286 Abs. 1 BGB ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - unter II. 1 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2018 - 6 Sa 449/17 - Rn. 31 ff.), sind Anträge auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines Steuerschadens nur dann als hinreichend bestimmt und zulässig angesehen worden, wenn sie die Zahlungsverpflichtung und die tatsächliche Zahlung zeitlich konkret umschreiben, also auf Feststellung gerichtet sind, "dass die Beklagte zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist, soweit der Kläger für Ruhegeldnachzahlung von brutto ... EUR in 2006 höhere Steuern schuldet als bei Zahlung von ... EUR in 2005." (vgl. Antrag aus BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 171/07), "dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm den Steuerschaden zu ersetzen, der ihm dadurch entsteht, dass die in diesen Anträgen (zu 1 bis 4) genannten Beträge Bruttobeträge sind, während bei korrekter Beschäftigung stets die Hälfte steuerfrei hätte ausgezahlt werden müssen." (vgl. Antragstellung in LAG Hessen, Urteil vom 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12) oder "dass die Beklagte zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist, soweit der Kläger für die Nachzahlung von brutto ... EUR höhere Steuern schuldet als bei Anpassung des Ruhegeldes um 5, 6% zum Fälligkeitstermin am 01.01.1997 und um 3, 44% zum Fälligkeitstermin am 01.01.2000." (vgl. die Antragstellung in LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2006 - 6 Sa 913/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht